Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, um dem Verein beitreten zu können und Fischerei ausüben zu dürfen , musst Du im Besitz eines gültiges Fischereiausweises sein!
Ja! Jeder Angler ist dazu verpflichtet, eine Fangliste zu führen. Gefangene Fische müssen vor Ort am Gewässer eingetragen werden. Diese muss nach Ablauf der Angelkarte wieder abgegeben werden (d.h. für Vereinsmitglieder am Ende des Jahres / Anfang nächstes Jahres).
Gegen Abgabe der Fangliste kannst du auf der Generalversammlung deine Angelkarten verlängern lassen. Alternativ kannst du dazu auch unseren Kassierer kontaktieren.
Schau doch einfach mal bei unseren Downloads vorbei, dort solltest du alles finden.
Nein, alle unsere Veranstaltungen sind freiwillig. Dennoch würden wir uns über zahlreiches Erscheinen freuen. Besonders bei der Generalversammlung. 🙂
Ja! Jedes Mitglied muss 8 Stunden Arbeit im Jahr ableisten. Ansonsten wird ein zusätzlicher Jahresbeitrag fällig. In der Regel gibt es zum Abschluss eines Arbeitstages auch eine Kleinigkeit zu Essen sowie etwas zu Trinken. Solltest du an den offiziellen Arbeitstagen keine Zeit haben kannst du unseren Vorstand kontaktieren - gemeinsam finden wir bestimmt eine andere Arbeit an einem Termin der dir passt. 🙂
Nein. Solltest du eine körperliche Einschränkung haben - sei es durch Alter oder anderweitig - bist du natürlich von Arbeitsstunden freigestellt.
Besonders die Gewässer Wülscheider Weiher und Rheinbreitbacher Maar sind sehr einfach begehbar.
Nein. Das Baden ist an unseren Gewässer nicht gestattet.
Dies ist zurzeit nur am Dachsberger See gestattet.